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Gesundheitswesen neu gedacht – Aufbruch in eine moderne, sektorenübergreifende Gesundheitspolitik

Laut Koalitionsvertrag hat der Bundesminister den Auftrag, den Aufbruch in eine moderne und sektorübergreifende Gesundheitspolitik zu erfüllen. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag: „Um die Ambulantisierung bislang unnötig stationär erbrachter Leistungen zu fördern, setzen wir zügig für geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRGs um. Durch den Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren stellen wir eine wohnortnahe, bedarfsgerechte, ambulante und kurzstationäre Versorgung sicher und fördern diese durch spezifische Versorgungsstrukturen.“

Der Vorstoß der Bundesregierung, eine sektorengleiche Vergütung mittels einer neu zu bildenden DRG-Hybridform einzuführen, muss inhaltlich noch präzisiert werden. Viele Fragen sind im Koalitionsvertrag noch nicht abschließend beantwortet. Generell gilt der Leitspruch "ambulant vor stationär". Doch die bestehenden sektorenspezifischen Vergütungssysteme bremsen die Ambulantisierung aus. Die Aussage aus dem Koalitionsvertrag geht in die richtige Richtung, lässt jedoch einige Fragen offen. Die nachvollziehbare und wünschenswerte Aussicht ist, dass bei gleicher Vergütung kostenintensivere stationäre Behandlungen vermieden, weniger Krankenhausbetten benötigt werden und damit auch das Pflegepersonal entlastet wird.

Hybrid-DRGs: Der Turbo der ambulanten Versorgung wird gestartet

Hybrid-DRGs sind nicht neu. Damit sind einheitliche Fallpauschalen gemeint, die als Mischpreis aus DRGs (Diagnosis Related Groups, diagnosebezogene Fallgruppen) und EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab) kalkuliert werden und für die Leistungsvergütung sowohl des ambulanten als auch des stationären Sektors gelten.

Das erklärte Ziel der Ampelkoalition ist es, mittels betriebswirtschaftlicher Anreize die Ambulantisierung „bisher unnötig stationär erbrachter Leistungen“ voranzutreiben. Bei gleicher Vergütung vermeiden medizinische Leistungserbringer die kostenintensive stationäre Behandlung, argumentiert die Bundesregierung. Bislang scheiterte die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung jedoch nicht nur an den Vergütungsstrukturen, sondern insbesondere an der rechtlichen und organisatorischen Trennung der medizinischen Versorgung, die zu zwei getrennten Sektoren führte. Diese strikte, künstliche Trennung ist für viele Experten im Gesundheitswesen weder aus medizinischen noch aus wirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar.

Durch eine sektorenübergreifende Gesundheitspolitik könnte die Trennung zwischen den ambulanten und stationären Bereichen aufgehoben, Fehlanreize des bestehenden Systems reduziert und die Patientenversorgung stärker am medizinisch Sinnvollen und Notwendigen ausgerichtet werden. Ziel ist es, dass vergleichbare Leistungen und Eingriffe gleich bezahlt werden, unabhängig davon, ob sie in Kliniken oder Praxen erbracht werden. Klar ist: Die traditionellen Sektorengrenzen werden aufbrechen.

Der Erfolgsfaktor der Hybrid-DRGs hängt von der kostendeckenden Vergütung ab

Die Vergütung nach Hybrid-DRGs ist gleich, unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär durchgeführt wird. Damit entsteht ein neues, sektorübergreifendes Entgeltsystem, welches die Ambulantisierung bestimmter Operationen und diagnostischer Maßnahmen bewirken soll. Für Krankenhäuser steigt somit der Druck, bestimmte Operationen und diagnostischer Maßnahmen ambulant durchzuführen, um kostendeckend zu arbeiten. Für niedergelassene Leistungserbringer bedeutet dies eine finanzielle Gleichbehandlung mit den Krankenhäusern.

Die Einführung von Hybrid-DRGs ist ein guter Schritt, da die Wirkung von incentivierenden Ansätzen eine Katalysatorfunktion innehat. Dennoch sollte das System eine möglichst geringe Komplexität aufweisen und den Bürokratieaufwand geringhalten. Hybrid-DRGs weisen absolut in die richtige Richtung und sind längst überfällig. Die Chancen im Koalitionsvertrag brauchen jedoch klare Umsetzungsstrategien und präzise Antworten auf offene Fragen.

Fazit:

Ambulante, stationäre und notfallindizierte Medizin muss übergreifend gedacht und umgesetzt werden. Hybride Versorgungsmodelle sollten in die Regelversorgung effizient und flexibel integriert werden. Strategische Partnerschaften schaffen Planungssicherheit und Handlungsspielräume in Zeiten begrenzter finanzieller und personeller Ressourcen. Jetzt gilt es, die Finanzierung von Gesundheit zukunftssicher aufzustellen und notwendige Reformen in der Versorgung anzugehen. Wir bieten schnelle, umfassende Transparenz und Analyse Ihres ambulanten Potentials.

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22.02.2022

Hybrid-DRGs: Ambulantisierung auf dem Prüfstand

Unser Gesundheitswesen braucht dringend eine grundlegende Reform. Die Aufgaben, die auf den amtierenden Gesundheitsminister Karl Lauterbach warten, sind alles andere als leicht.

Eine wesentliche Aufgabe wird sein, die Sektorengrenzen abzubauen. Noch immer ist unser Gesundheitswesen zweigeteilt: in eine ambulante und stationäre Versorgung. Um die großen anstehenden Aufgaben in der Gesundheitsversorgung anzugehen, brauchen wir klare, einheitliche und verlässliche Rahmenbedingungen. Unsere Erwartungshaltung an das Kabinett Scholz ist, dass die Bedürfnisse der Menschen im Zentrum aller künftigen Lösungen für das Gesundheitswesen stehen.

Das muss der Gradmesser für eine gute Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung in Deutschland sein.