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Nach Aussagen der Gutachter könnten die aktuellen Leistungen des AOP-Kataloges um fast 90 Prozent erweitert werden. Damit belege das IGES-Gutachten, wie groß und wie dringend der Ambulantisierungsbedarf in Deutschland ist.​

Die IGES-Ergebnisse im Detail

Das vorgelegte Gesamtkonzept umfasst eine Liste von insgesamt 2.476 OPS-Kodes für potenziell ambulant erbringbare Operationen und Eingriffe. Damit würde der AOP-Katalog (Stand 2019) in einem Schlag um 86% erweitert werden. Neu geschaffen wurde der Bereich der stationsersetzenden Behandlungen. Hier empfiehlt das Gutachten, 65 Fallpauschalen (DRGs) in den AOP-Katalog aufzunehmen. Dazu gehören unter anderem strahlentherapeutische DRGs im Bereich der nicht-komplexen konservativen Tumorbehandlungen. Für 108 OPS-Kodes aus dem bestehenden Katalog wird empfohlen, gezielt eine Herausnahme aus dem AOP-Katalog zu prüfen.

Die Empfehlungen basieren auf einer Potentialanalyse von stationsersetzenden Leistungen der Krankenhäuser, die grundsätzlich in einem ambulanten Versorgungssystem durchgeführt werden können. Ergänzt werden die Vorschläge mit einem System fallindividueller Kontextprüfungen. Die Kontextprüfung soll regelhaft auf Basis routinemäßig erhobener Daten umgesetzt werden und das Streitpotential in der Abrechnung reduzieren. Auf Details der Kontextprüfungen verzichten wir in diesem Beitrag. Aber bei genauerer Betrachtung sind die Kontextprüfungen aus unserer Sicht zu unkonkret. Eine zusätzliche Bürokratisierung für Krankenhäuser und ein weiteres Konfliktfeld mit den Kostenträgern ist vorprogrammiert. Denn eine Ausweitung des AOP-Katalogs in diesem Umfang wird die MD-Prüfungen im stationären Bereich in die Höhe schnellen lassen. Wir befürchten, dass die Kostenträger dieses Gutachten für ihren nächsten Prüftsunami einsetzen.

Fazit:

Die Ambulantisierung der Medizin ist für jedes Krankenhaus ein Top-Thema und gehört zu den wesentlichen Themen im zukunftsweisenden Changemanagement der Gesundheitsversorgung. Krankenhäuser sollen nach medizinischen Aspekten selbst entscheiden können, ob sie Leistungen klinisch-ambulant oder stationär erbringen. Ein klinisch-ambulanter Leistungsbereich könnte mit den im Koalitionsvertrag angesprochenen Hybrid-DRGs vergütet werden. Damit werden starke Anreize für eine Ambulantisierung bisher vollstationär erbrachter Leistungen gesetzt.

Das deutsche Gesundheitssystem ist jedoch infrastrukturell auf einen solchen Ambulantisierungsbooster noch nicht vorbereitet. Wir stimmen der Gutachterempfehlung zu, den AOP-Katalog stufenweise und im Sinne eines „lernenden Systems“ umzusetzen und intensiv wissenschaftlich-fachlich zu begleiten.

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26.04.2022

Ambulantisierung: IGES-Gutachten will unnötige Krankenhausaufenthalte vermeiden

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärtzliche Bundesvereinigung (KBV) haben ein Gutachten über das ambulante Operieren im Krankenhaus beauftragt.

Das am 1. April 2022 veröffentlichte Gutachten des IGES-Instituts zeigt, dass wesentlich mehr Behandlungen, die bisher stationär im Krankenhaus erbracht werden, auch ambulant möglich sind. Durch den gewählten potentialorientierten Ansatz bietet das Gutachten herausfordernde Ansätze zur Erweiterung des bisherigen AOP-Kataloges.

Bereits heute erfolgen Leistungen aus dem sogenannten AOP-Katalog sowohl ambulant als auch stationär.